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Ist mein Geld beim Vermögensverwalter sicher?

Matthias John
Veröffentlicht: ~8 Min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Vermögensverwaltung liegt das Geld nicht beim Vermögensverwalter, sondern in einem Depot auf den Namen des Anlegers bei einer Depotbank. In der Bilanz des Verwalters taucht es nicht auf.
  • Wertpapiere im Depot bleiben Eigentum des Anlegers. Wird die Depotbank insolvent, gehören sie nicht zur Insolvenzmasse und werden auf eine andere Bank übertragen.
  • Guthaben auf dem Verrechnungskonto sind bis 100.000 Euro je Kunde und Bank gesetzlich geschützt (§ 8 Einlagensicherungsgesetz).
  • Die Vollmacht erlaubt dem Verwalter Käufe und Verkäufe im Depot, aber keine Überweisungen an sich selbst oder an Dritte.
  • Gegen Kursverluste schützt keine dieser Regeln. Sicher ist die Verwahrung, nicht die Wertentwicklung.

Wer einem Vermögensverwalter eine sechs- oder siebenstellige Summe anvertraut, fragt sich zu Recht: Was passiert, wenn der Verwalter pleitegeht oder mit dem Geld verschwindet? Die Antwort hängt davon ab, wie die Vermögensverwaltung aufgebaut ist. Dieser Ratgeber erklärt die drei Ebenen, auf denen Ihr Vermögen geschützt ist, wo der Schutz endet und wie Sie ein Angebot vor der Unterschrift prüfen.

Wo liegt mein Geld bei einer Vermögensverwaltung?

Bei unabhängigen Vermögensverwaltern, digitalen Vermögensverwaltern und den meisten Multi Family Offices gibt es drei Beteiligte:

  1. Sie als Anleger sind Inhaber von Konto und Depot.
  2. Die Depotbank führt Konto und Depot auf Ihren Namen und verwahrt die Wertpapiere.
  3. Der Vermögensverwalter erhält eine Vollmacht, um im Rahmen der vereinbarten Strategie Wertpapiere in Ihrem Depot zu kaufen und zu verkaufen.

Sie überweisen die Anlagesumme auf Ihr eigenes Konto bei der Depotbank, nie auf ein Konto des Verwalters. Der Verwalter verdient an seinem Honorar, nicht an Ihrem Kapital.

Aus der Praxis
Die häufigste Sorge bei Anlegern, die noch nie mit einer Vermögensverwaltung zu tun hatten, ist, dass der Verwalter pleitegeht oder mit dem Geld verschwindet. Viele stellen sich vor, sie übergeben ihr Vermögen in die Hände des Verwalters. Manche recherchieren sogar die Bilanz des Unternehmens, um zu prüfen, wie sicher ihr Geld ist. Dabei steht das Kundengeld gar nicht in dieser Bilanz. Erst wenn die Dreiecksbeziehung aus Anleger, Depotbank und Verwalter erklärt ist, löst sich die Sorge meist auf.

Anders ist es bei der Vermögensverwaltung einer Bank. Dort liegen Verwaltung und Depot im selben Haus. Am Eigentum ändert das nichts: Auch hier gehören die Wertpapiere Ihnen. Es fehlt aber die zweite, unabhängige Stelle, die Ihr Depot führt und Ihnen unabhängig vom Verwalter berichtet. Welche Anbietertypen es gibt, erklärt der Ratgeber Arten von Vermögensverwaltung.

Was passiert, wenn der Vermögensverwalter insolvent wird?

Ihr Depot ist davon nicht betroffen. Es liegt bei der Depotbank, nicht beim Verwalter, und gehört Ihnen. Mit der Insolvenz endet nur die Verwaltung: Der Verwalter kann keine Aufträge mehr erteilen. Die Wertpapiere bleiben im Depot liegen, bis Sie einen neuen Verwalter beauftragen oder selbst entscheiden.

Für den Fall, dass ein Wertpapierinstitut Kundengelder oder Wertpapiere hält und nicht zurückgeben kann, gibt es die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Wertpapierinstitute, also auch unabhängige Vermögensverwalter, sind dort Pflichtmitglied. Sie entschädigt 90 % der Forderung, höchstens 20.000 Euro je Anleger (Anlegerentschädigungsgesetz). Für Kunden eines unabhängigen Verwalters hat das wenig praktische Bedeutung, weil der Verwalter weder Geld noch Wertpapiere für sie hält.

Was passiert, wenn die Depotbank insolvent wird?

Hier wird zwischen Wertpapieren und Geld unterschieden.

Wertpapiere – Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs – verwahrt die Bank für Sie, sie gehören ihr nicht. Meist liegen sie in der Girosammelverwahrung: Sie sind Miteigentümer an einem Sammelbestand bei einem Zentralverwahrer (Depotgesetz). Bei einer Insolvenz der Bank können Sie diese Wertpapiere herausverlangen (§ 47 Insolvenzordnung). Sie werden auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen. Das kann einige Wochen dauern, in denen Sie nicht handeln können; Kursschwankungen in dieser Zeit trägt der Anleger.

Geld auf dem Verrechnungskonto ist eine Einlage bei der Bank. Es ist über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt, und zwar je Kunde und Bank, nicht je Konto (§ 8 Einlagensicherungsgesetz). Viele Banken sind zusätzlich in freiwilligen Sicherungseinrichtungen ihrer Verbände.

In einer Vermögensverwaltung spielt das vor allem am Anfang eine Rolle, solange die Anlagesumme noch auf dem Konto liegt und die Strategie erst aufgebaut wird. Danach halten Vermögensverwalter in der Praxis meist nur einen kleinen Teil, oft um die 5 %, als Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Weitere Liquidität bilden sie in der Regel über Geldmarktfonds oder andere Wertpapiere ab, und die gehören wie alle Wertpapiere im Depot Ihnen.

Welche Depotbank Ihr Verwalter nutzt, ist für die Sicherheit Ihres Depots also wichtiger als die Größe des Verwalters.

Und die Fonds und ETFs im Depot?

Auch hier gibt es eine eigene Schutzebene. Ein Investmentfonds ist rechtlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Bei in Deutschland aufgelegten Fonds heißt das Sondervermögen (Kapitalanlagegesetzbuch); viele ETFs sind in Irland oder Luxemburg aufgelegt und dort nach vergleichbaren Regeln getrennt. Geht die Fondsgesellschaft pleite, gehört das Fondsvermögen nicht zur Insolvenzmasse. Eine Verwahrstelle kontrolliert das Fondsvermögen zusätzlich.

Was darf der Verwalter mit meiner Vollmacht und was nicht?

Die Vollmacht ist auf Wertpapiergeschäfte in Ihrem Depot beschränkt. Der Verwalter darf kaufen und verkaufen, wie es die vereinbarte Anlagestrategie vorsieht. Überweisungen an sich selbst oder an Dritte sind damit in der Regel nicht möglich. Geld fließt nur zurück auf Ihr eigenes Referenzkonto.

Sie behalten jederzeit den Überblick: Über das Online-Banking der Depotbank sehen Sie Ihr Depot, jede Transaktion und den aktuellen Wert, unabhängig von den Berichten des Verwalters.

Aus der Praxis
Der eigene Zugang zum Online-Banking der Depotbank gibt vielen Kunden Sicherheit. Die Übersicht dort ist allerdings meist eine Liste einzelner Wertpapiere. Wie das Vermögen auf Anlageklassen, Regionen und Branchen verteilt ist und welche Strategie dahintersteht, erkennt man daran kaum. Dafür braucht es den Bericht des Verwalters.

Sind Sie mit dem Verwalter unzufrieden, kündigen Sie den Vertrag und widerrufen die Vollmacht; Kündigungsfristen regelt der Vertrag. Meist fragt der Verwalter bei der Kündigung, ob das Portfolio verkauft oder auf eine andere Depotbank übertragen werden soll. Verkaufen müssen Sie nicht: Die Wertpapiere können in Ihrem Depot bleiben, und das Honorar entfällt. Klären sollten Sie dann aber, wer sich künftig um das Depot kümmert. Ohne Verwalter passt niemand die Anlage an, wenn sich die Märkte bewegen.

Wer beaufsichtigt Vermögensverwalter?

Vermögensverwaltung heißt rechtlich Finanzportfolioverwaltung und braucht eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unabhängige Vermögensverwalter haben sie als Wertpapierinstitut nach dem Wertpapierinstitutsgesetz, Banken nach dem Kreditwesengesetz.

Einige Verwalter arbeiten ohne eigene Erlaubnis unter einem Haftungsdach. Dann ist ein lizenziertes Institut für die Verwaltung verantwortlich; der Berater vor Ort darf als gebundener Vermittler nur vermitteln und beraten. Eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler (§ 34f Gewerbeordnung) oder Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h Gewerbeordnung) reicht für eine Vermögensverwaltung nicht.

Ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, sehen Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Bei welchen Depotbanken liegen die Depots?

Viele Verwalter arbeiten mit einer festen Depotbank zusammen. Über eine technische Schnittstelle geben sie dort die Aufträge für alle Kundendepots auf. Andere bieten mehrere Depotbanken zur Auswahl, etwa wenn ein Kunde sein Depot in der Schweiz oder auf den Namen eines Unternehmens führen möchte.

Von den 293 Anbietern in unserem Anbieterverzeichnis nennen 143 öffentlich mindestens eine ihrer Depotbanken, meist die gängigsten. Zusammen kommen sie auf 42 verschiedene Banken. Am häufigsten genannt werden (Mehrfachnennung möglich, Stand 26.10.2026):

DepotbankAnbieterAnteil
V-Bank8056 %
DAB BNP Paribas6747 %
UBS (Europe SE und Switzerland AG)2316 %
comdirect1712 %
St.Galler Kantonalbank1611 %
FNZ Bank (inkl. ebase, Augsburger Aktienbank)1611 %

Dahinter folgen 36 weitere Banken, darunter Privatbanken und Großbanken. 67 dieser Anbieter nennen genau eine Depotbank, 26 nennen zwei, 50 drei oder mehr.

So lesen Sie die Zahlen: Gezählt sind nur Depotbanken, die Anbieter selbst öffentlich angeben. Die Angaben eines Anbieters müssen nicht vollständig sein. Fehlt eine Angabe, heißt das nicht, dass ein Anbieter keine Depotbank hat. Es sind keine Marktanteile, und die Häufigkeit sagt nichts über Qualität oder Sicherheit einer Bank. Bei Banken, die selbst Vermögensverwaltung anbieten, ist die Depotbank in der Regel das eigene Haus.

Einige der häufig genannten Banken sind Privatanlegern kaum bekannt. Sie haben sich auf die Abwicklung für Vermögensverwalter und andere Finanzdienstleister spezialisiert und machen wenig Endkundengeschäft. Das ist kein Nachteil, kann aber ungewohnt sein.

Aus der Praxis
Die Depotbank muss kein Thema im Erstgespräch sein. Spätestens bevor der Vertrag erstellt wird, sollte man aber klären, welche Depotbanken zur Auswahl stehen, und sich für die entscheiden, bei der man sich wohlfühlt. Manche Anleger möchten ihr Depot bei einem bekannten Namen führen, andere achten stärker auf Kosten oder digitale Zugänge. Wichtig ist, dass Konto und Depot auf den eigenen Namen bei einer regulierten Bank liegen.

Wovor schützt nichts davon?

  • Kursverluste: Fällt der Markt, fällt auch Ihr Depot. Weder Einlagensicherung noch EdW ersetzen Kursverluste.
  • Schwache Verwaltung: Wer eine Strategie schlecht umsetzt oder zu teuer ist, kostet Sie Rendite, ohne gegen Regeln zu verstoßen. Darauf achten Sie bei der Auswahl, nicht bei der Sicherheit.
  • Strukturen außerhalb des eigenen Depots: Wer Geld auf ein Konto des Anbieters überweist oder in ein Produkt des Anbieters investiert, verlässt die Schutzebenen dieses Ratgebers.

Fünf Prüfschritte vor der Unterschrift

  1. Erlaubnis prüfen: Steht das Unternehmen in der BaFin-Unternehmensdatenbank mit Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung, oder arbeitet es unter einem Haftungsdach? Wenn ja, unter welchem?
  2. Depotbank erfragen: Bei welcher Bank wird Ihr Depot geführt, und gibt es eine Auswahl? Spätestens vor der Vertragserstellung.
  3. Kontoinhaber prüfen: Laufen Konto und Depot auf Ihren Namen?
  4. Vollmacht lesen: Ist sie auf Wertpapiergeschäfte im Depot beschränkt? Geht Geld nur an Ihr eigenes Referenzkonto?
  5. Zahlungsweg prüfen: Überweisen Sie ausschließlich auf Ihr eigenes Konto bei der Depotbank, nie an den Verwalter.

Welche weiteren Fragen ins Erstgespräch gehören, zeigt der Ratgeber Fragen an den Vermögensverwalter. Wie Sie Schritt für Schritt einen Verwalter auswählen, steht in Vermögensverwalter auswählen.

Häufige Fragen

Kann der Vermögensverwalter Geld von meinem Depot abziehen?

Nein, nicht im Rahmen einer üblichen Verwaltungsvollmacht. Sie erlaubt Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, keine Überweisungen an Dritte. Das Honorar wird je nach Vertrag direkt vom Konto belastet; das sehen Sie in der Abrechnung.

Gilt die Einlagensicherung für mein Depot?

Nein. Die Einlagensicherung schützt Geld auf Konten, also auch das Verrechnungskonto. Wertpapiere brauchen sie nicht, weil sie Ihnen gehören und bei einer Insolvenz der Bank herausgegeben werden.

Ist eine Bank-Vermögensverwaltung sicherer als ein unabhängiger Verwalter?

Beim Eigentum an den Wertpapieren gibt es keinen Unterschied. Bei einem unabhängigen Verwalter sind Verwaltung und Verwahrung auf zwei Unternehmen verteilt, bei einer Bank liegen beide im selben Haus.

Was passiert mit meinem Depot, wenn ich den Verwalter wechsle?

Sie widerrufen die Vollmacht und erteilen sie dem neuen Verwalter. Arbeitet er mit einer anderen Depotbank, wird das Depot übertragen. Verkaufen müssen Sie dafür in der Regel nichts.

Anbieter nach Typ finden Sie in der Anbieterübersicht, zum Beispiel unabhängige Vermögensverwalter, digitale Vermögensverwalter oder Banken.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage- oder Rechtsberatung.

Quellen

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